wer im Jahr des Eintritts in die Berufsmatura oder im Vorjahr eine Aufnahmeprüfung an eine eidgenössisch anerkannte Mittelschule auf der Sekundarstufe II bestanden hat oder bereits Schülerin oder Schüler eines entsprechenden Ausbildungsganges war.
wer im Jahr des Eintritts in die Berufsmatura oder im Vorjahr eine Aufnahmeprüfung an eine Handelsmittelschule oder Informatikmittelschule bestanden hat oder bereits Schülerin oder Schüler eines entsprechenden Ausbildungsganges war.
Für die Abklärung von weiteren Möglichkeiten kontaktieren Sie bitte die entsprechende Berufsmaturitätsschule.